Die Beiträgssätze sind gültig seit dem 01.07.2005.
Der Beitrag gilt jeweils für einen Monat. Als Aufnahmegebühr wird ein Monatsbeitrag berechnet.
Der Austritt aus dem Verein ist nur möglich,
wenn die Kündigung schriftlich – unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum 30.06. bzw.
31.12. eines jeden Kalenderjahres – an den Vorstand erfolgt.
Ab dem 22.04.2010 haben wir eine Ballkostenbeteiligung zu 100% für Trainingsbälle beschlossen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.